Fördermöglichkeiten und Förderberatung für Unternehmen
INQUA - Förderung
für eine Mitarbeiter:innen- orientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik und Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland. Voraussetzungen sind unter anderem:
Das Unternehmen erfüllt die KMU-Kriterien der Europäischen Union.
Es besteht seit mindestens zwei Jahren am Markt.
Es beschäftigt mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft.
Es besteht ein konkreter betrieblicher Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit der Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung des Unternehmens.
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Gefördert werden betriebliche Entwicklungs- und Veränderungsprozesse, die Unternehmen dabei unterstützen, eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik zu gestalten und ihre Innovationsfähigkeit gemeinsam mit den Beschäftigten zu stärken.
Typische Themenfelder sind:
Führung und Zusammenarbeit
Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
Arbeitgeberattraktivität
Organisationsentwicklung
Digitalisierung von Arbeitsprozessen
Mitarbeitendenbeteiligung
Unternehmenskultur und Veränderungsmanagement
Entwicklung resilienter und zukunftsfähiger Strukturen
Im Mittelpunkt steht dabei stets die aktive Beteiligung der Beschäftigten an der Entwicklung von Lösungen.
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1. Erstberatung
In einer regionalen INQA-Beratungsstelle wird geprüft, ob Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt und welches Entwicklungsvorhaben begleitet werden soll.
2. INQA-Coaching-Scheck
Bei positiver Prüfung erhält das Unternehmen einen INQA-Coaching-Scheck. Dieser berechtigt zur Durchführung eines geförderten Coachings.
3. Coaching-Prozess
Das Unternehmen arbeitet gemeinsam mit einer autorisierten INQA-Coachin oder einem autorisierten INQA-Coach an den definierten Themen. Die Beschäftigten werden aktiv in den Prozess eingebunden und entwickeln gemeinsam mit Führungskräften tragfähige Lösungen.
4. Abschluss
Die Ergebnisse werden dokumentiert und die Förderung anschließend abgerechnet.
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Bis zu 12 Coaching-Tage werden gefördert.
Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten.
Der förderfähige Tagessatz liegt bei maximal 1.200 Euro netto.
Das Unternehmen trägt einen Eigenanteil von 20 %.
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Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Nach Abschluss des Coachings und Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird die Förderung ausgezahlt. Das Unternehmen leistet zunächst seinen Eigenanteil und erhält anschließend den Förderanteil im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens erstattet.
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Nicht gefördert werden insbesondere:
reine Fach-, Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung
Investitionen in Software, Maschinen oder technische Ausstattung
Schulungen, Trainings oder Seminare ohne Coachingcharakter
laufende operative Tätigkeiten
Projekte ohne Beteiligung der Beschäftigten
Beratungsleistungen außerhalb der förderfähigen Themen und Ziele des Programms
INQA-Coaching fördert die gemeinsame Entwicklung von Lösungen im Unternehmen, nicht die Umsetzung von Investitionen oder klassische Expertenberatung.
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Ein direkter Förderantrag durch das Unternehmen ist nicht erforderlich.
Der Einstieg erfolgt über eine regionale INQA-Beratungsstelle:
Kontaktaufnahme mit einer INQA-Beratungsstelle.
Prüfung der Förderfähigkeit.
Festlegung des Coaching-Ziels.
Erhalt des INQA-Coaching-Schecks.
Auswahl einer autorisierten INQA-Coachin bzw. eines autorisierten INQA-Coachs.
Durchführung des Coachings.
Mein Tipp: Gerne unterstütze ich Sie bereits vor dem Gespräch mit der INQA-Beratungsstelle dabei, die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens einzuschätzen und ein geeignetes Entwicklungsthema für das Coaching zu formulieren. Als zertifizierte INQA-Coachin begleite ich Sie anschließend durch den gesamten Prozess.
Förderung von Unternehmensberatung für KMU
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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• Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
• Angehörige der Freien Berufe
gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung, die Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
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Gefördert werden konzeptionell und individuell durch geführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit.
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Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500,- € pro Beratungseinheit
Die Höhe der maximalen Zuschüsse beträgt pro Beratungseinheit 2.800,- € (neue Bundesländer) bzw. 1750,- € (alte Bundesländer inklusive Land Berlin und Region Leipzig, exklusiv Region Lüneburg, Region Trier).
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Die jeweiligen Unternehmensberatungen müssen als Einzelne Beratungseinheiten durchgeführt werden. Beratungseinheiten dürfen eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Jedes Unternehmen kann maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
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Nicht gefördert werden Beratungen, die
• mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
• Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
• auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden,
• überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder
• gegen Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.
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Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Nach Prüfung des Antrages durch die Leitstelle wird das antragstellende Unternehmen über das Ergebnis informiert. Erst danach darf ein Beratervertrag abgeschlos sen bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner ihrer Wahl führen. Das Informationsgespräch kann frühestens drei Monate vor Antragstellung geführt werden, spätestens jedoch vor Einreichung des Verwendungsnachweises. Eine Liste aller Regionalpartner finden Sie auf der Homepage des BAFA.
Innerhalb von sechs Monaten muss die Beratungabgeschlossen sein und als Nachweis über die durchgeführte Beratung ein Verwendungsnachweis (ebenfalls online) über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Das antragstellende Unternehmen muss die Zahlungder Beratungskosten in voller Höhe nachweisen.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
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Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung oder übernehmen die Bürokratie per Vollmacht ganz für Sie.