Fördermöglichkeiten
Förderung von Unternehmensberatung für KMU
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
-
• Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
• Angehörige der Freien Berufe
gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung, die Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
-
Gefördert werden konzeptionell und individuell durch geführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit.
-
Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500,- € pro Beratungseinheit
Die Höhe der maximalen Zuschüsse beträgt pro Beratungseinheit 2.800,- € (neue Bundesländer) bzw. 1750,- € (alte Bundesländer inklusive Land Berlin und Region Leipzig, exklusiv Region Lüneburg, Region Trier).
-
Die jeweiligen Unternehmensberatungen müssen als Einzelne Beratungseinheiten durchgeführt werden. Beratungseinheiten dürfen eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Jedes Unternehmen kann maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
-
Nicht gefördert werden Beratungen, die
• mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
• Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
• auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden,
• überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder
• gegen Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.
-
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Nach Prüfung des Antrages durch die Leitstelle wird das antragstellende Unternehmen über das Ergebnis informiert. Erst danach darf ein Beratervertrag abgeschlos sen bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner ihrer Wahl führen. Das Informationsgespräch kann frühestens drei Monate vor Antragstellung geführt werden, spätestens jedoch vor Einreichung des Verwendungsnachweises. Eine Liste aller Regionalpartner finden Sie auf der Homepage des BAFA.
Innerhalb von sechs Monaten muss die Beratungabgeschlossen sein und als Nachweis über die durchgeführte Beratung ein Verwendungsnachweis (ebenfalls online) über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Das antragstellende Unternehmen muss die Zahlungder Beratungskosten in voller Höhe nachweisen.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
-
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung oder übernehmen die Bürokratie per Vollmacht ganz für Sie.